Volkswagen VW Leasing Rückgabe - Besser mit Anwalt!

unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen von VW abwehren!

Die Volkswagen Leasing GmbH (VW) nimmt das Leasinggeschäft für Neu- und Gebrauchtwagen der Marken des Volkswagen Konzerns war. Unter anderem werden folgende Marken im Leasinggeschäft betreut:

Volkswagen / Audi / Skoda / Seat / Cupra

Die Volkswagen Leasing GmbH ist daher der Ansprechpartner für die Rückgabe der Leasingfahrezuge nach Vertragsende. In der Regel übernehmen die ausliefernden Händler die Abwicklung vor Ort. Als spezialisierter Anwalt für Leasingrecht unterstütze ich Sie gerne bei Ihrer Leasingrückgabe.

Welche Besonderheiten sind bei der Rückgabe eines VW Leasingfahrzeugs zu beachten?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Leasingvertrages ist grundsätzlich geregelt, in welchem Zustand Sie das Leasingfahrzeug nach Vertragsende zurückgeben müssen.

Diese in den AGB festgehaltenen Regelungen bilden sodann die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der Minderwerte / Schäden seitens der Volkswagen Leasing GmbH (VW) bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

Die Leasingverträge der Volkswagen Leasing GmbH (VW) enthalten in der Regel bezüglich der Rückgabe des Leasingfahrzeugs folgende Regelungen. Anbei erhalten Sie jeweils eine kurze Kommentierung:

Was muss nach Vertragsende zurückgegeben werden:

1. Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Fahrzeugschein, Kundendienstheft) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich dem ausliefernden Händler zurückzugeben. Gibt der Leasingnehmer Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen.“

Dieser Regelungspunkt ist relativ übersichtlich. Letztlich ist hier definiert, dass Sie das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die wesentlichen Unterlagen zurückzugeben haben. Ferner haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug zu dem ausliefernden Händler verbracht wird. Fehlen Teile oder Unterlagen, so haben Sie diese zu ersetzen und eventuelle Mehrkosten (z.B. die Neucodierung der Schließanlage) zu bezahlen.

Welchen Zustand soll das Fahrzeug bei der VW Leasing Rückgabe aufweisen:

„2. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.

3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der bei Vertragsschluss vereinbarten Leasingzeit gilt folgende Regelung:

Entspricht das Fahrzeug … nicht dem Zustand gem. Ziffer 2 Absatz 1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich dieses Minderwertes verpflichtet. … “

Wesentlich schwieriger ist die Einordnung Ihrer Pflichten was den Zustand des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe angeht.

Dass das Fahrzeug bei Rückgabe frei von Schäden und betriebs- und verkehrssicher sein soll, dürfte letztlich eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Problematisch wird es jedoch bei den Begriffen:

  • dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand

  • Normale Verschleißspuren

Die Abgrenzung dieser verklausulierten Begriffe machen den Großteil der Leasing Rückgabefälle in meiner täglichen Anwaltspraxis aus, da dies nicht eindeutig definiert ist. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich unübersichtlich. Eine gesetzliche Regelung existiert nicht. Im Wesentlichen werden diese Fälle in der Praxis durch Gutachten gelöst. Hierin liegt aber bereits das nächste Problem verankert. Gutachter & Sachverständige arbeiten ihre Aufträge in der Regel nach den Vorgaben des Auftraggebers ab. Im außergerichtlichen Bereich werden aber nahezu fast alle Gutachten im Auftrag der Leasinggesellschaften bzw. der rücknehmenden Autohäuser erstellt. In vielen Fällen führt dies zu hohen Nachforderungen.

Wann wird bei VW ein Gutachten erstellt und worauf ist zu achten:

„Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung des Leasinggebers mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt.

Zur Zustimmung setzt der Leasinggeber eine angemessene Frist. Der vom Leasinggeber vorgeschlagene Sachverständige wird beauftragt, sofern fristgerecht kein Gegenvorschlag eingeht.

Die Kosten tragen die Vertragsparteien jeweils zur Hälfte. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.“

Können sich die Parteien sodann nicht einigen, so wird von der Volkswagen Leasing GmbH (VW) ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Hier sollten Sie von Ihrem vertraglichen Recht Gebrauch machen einen Gegenvorschlag einzureichen. Hierbei sollten Sie möglichst einen Gutachter oder ein Sachverständigenbüro wählen, welches nicht regelmäßig für Leasinggesellschaften tätig ist.

Sie sollten hierbei auch darauf achten, dass die konkrete Fragestellung an den Gutachter vorab feststeht. Eine solche konkrete Fragestellung wäre z.B.:

„Sind am Leasingahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

VW und der Schadenskatalog:

Oftmals wird seitens der Volkswagen Leasing GmbH (VW) bei Übergabe des Leasingfahrzeugs sodann noch ergänzend ein sogenannter Schadenskatalog bzw. Bewertungskatalog beigelegt. Dieser soll für Transparenz bei der Leasingrückgabe sorgen. In der Regel sind diese „Schadenskataloge“ aber nicht Vertragsgegenstand. Ferner sind diese seitens der Leasinggesellschaft in Umlauf gebrachten „Schadenskataloge“ mit der herrschenden Rechtsprechung zum Großteil nicht vereinbar. Viele Punkte die dort als Schaden oder übermäßige Nutzung angegeben werden, rechtfertigen in der Regel keinen Minderwert.

Top 10 Minderwerte bei VW:

Die Volkswagen Leasing GmbH (VW) stellt bei der Rückgabe der Fahrzeuge besonders häufig folgende Minderwerte in Rechnung:

  • Kratzer Verschrammungen an lackierten Felgen (meist anteiliger Minderwert)
  • Kratzer Verschrammungen an glanzüberdrehten Felgen (Kosten einer neuen Felge) mit dem Hinweis, dass glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen sind und im Falle einer Beschädigung ersetzt werden müssen
  • Beschädigungen (auch leichte) an Reifen, wobei in der Regel die Kosten eines Neureifen angesetzt werden
  • Verkratzungen (auch leichte) im Bereich der Verglasung (Windschutzscheibe, Heckscheibe, u.a.), wobei in der Regel der Austausch der Scheiben angesetzt wird
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Bereich der Front- und Heckschürze, wobei in der Regel die Kosten für eine Lackierung angesetzt wird
  • Steinschläge auf der Motorhaube und Frontschürze auch bei teils erheblichen Fahrleistungen über 100.000 km, wobei in der Regel die Kosten für eine Lackierung angesetzt wird
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Lack
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) am Unterboden (außerhalb des Sichtbereichs)
  • Dellen (auch kleine) im Karosseriebereich, häufig in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Leichte Kratzer im Lack, häufig auch in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Verschmutzungen im Innenraum

Sollten Sie dennoch vor, bei und / oder nach Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges Probleme mit der Rückgabe oder der Abrechnung der Leasinggesellschaft haben so können Sie sich gerne an mich wenden.

Probleme mit der Leasingrückgabe? Besser zum Anwalt!