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Benötigte Unterlagen
Damit Ihr Leasingvertrag oder Ihr Leasingproblem überprüft werden kann und die Kanzlei eine ordentlichen Einschätzung der Sachlage erreichen kann, bedarf es einer Reihe von Unterlagen. Anbei erhalten Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei helfen soll, welche Unterlagen Sie zur Verfügung stellen sollten. Sollten teilweise Unterlagen nicht verfügbar sein, so besteht ferner die Möglichkeit diese bei der Leasinggesellschaft noch anzufordern. Gerne können wir dies im Rahmen eines Mandatsverhältnisses sodann für Sie übernehmen.
Checkliste
Der Leasingvertrag ist die wichtigste Vertragsunterlage. Aus dem Leasingvertrags können die grundlegenden Informationen entnommen werden, z.B. ob Sie einen Kilometerleasingvertrag oder einen Restwertvertrag abgeschlossen haben. Dies ist für die weitere Bearbeitung des Falles essentiell.
In vielen Fällen haben Sie das Fahrzeug zuvor speziell für Ihre Bedürfnisse ausgewählt und entsprechend konfiguriert. Die Daten aus der Bestellung / dem Kaufvertrag sind insbesondere dann von Belang, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist bzw. vereinbarte Fahrzeugausstattungsmerkmale nicht vorhanden sind. Zur Durchsetzung von Gewährleistungs- und / oder Garantieansprüchen sind diese Informationen wichtig.
Die allgemeinen Leasingbedingungen sind Ihnen in der Regel mit dem Leasingvertrag übergeben worden. Diese enthalten z.B. wichtige Regelungen in Bezug auf folgenden Punkte:
- Zustand des Fahrzeugs bei Leasingrückgabe
- Versicherungspflicht
- Abgrenzung Verschleiß / Gebrauchsspuren / Schäden
- Vergütung Minderkilometer
- u.v.m.
Wenn das Leasingfahrzeug an den ausliefernden Händler oder die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird, werden in der Regel Gutachten / Zustandsberichte über das Fahrzeug angefertigt. Diese Unterlagen werden benötigt um zu prüfen, ob die Ansprüche der Leasinggesellschaft gegen Sie gerechtfertigt sind. Es ist daher wichtig, dass diese Unterlagen in möglichst guter Qualität an uns übermittelt werden.
Worauf Sie bei der Leasingrückgabe achten müssen können Sie HIER auf Leasingkontrolle.de nachlesen!
In der Regel werden Streitigkeiten in Bezug auf Leasingverträge durch einen Verkehrsrechtsschutz abgedeckt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr Fall von der Rechtsschutz übernommen wird.
Bitte teilen Sie uns hierzu folgende Daten mit:
- welche Rechtsschutzversicherung
- Versicherungsnummer
- Versicherungsunterlagen
Gerne prüfen wir sodann für Sie, ob die Rechtsschutz den Fall abdeckt und rechnen sodann auch mit der Rechtsschutzversicherung entsprechend Ihrem Versicherungsumfang ab.
So erreichen Sie die Kanzlei
85356 München Flughafen