Volvo - Mazda - Santander Leasing Rückgabe

unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen der Santander Leasing abwehren!

Die Santander Consumer Leasing GmbH ist eine der größten herstellerunabhängigen Leasinganbieter in Deutschland. Die Santander Consumer Leasing GmbH betreut darüber hinaus auch die Automarken Mazda und Volvo im Leasingvertrieb. In diesem Zusammenhang wickelt die Santander auch die Leasingrücknahmen ab.

Welche Besonderheiten sind bei der Rückgabe eines Fahrzeugs über die Santander zu beachten?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Santander Leasingvertrages ist grundsätzlich geregelt, in welchem Zustand Sie das Leasingfahrzeug nach Vertragsende zurückgeben müssen.

Diese in den AGB festgehaltenen Regelungen bilden sodann die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der Minderwerte / Schäden seitens der Leasinggesellschaft bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

Die Leasingverträge der Volvo Car Financial Services und der Mazda Finance (Santander) enthalten in der Regel bezüglich der Rückgabe des Leasingfahrzeugs folgende Regelungen. Anbei erhalten Sie jeweils eine kurze Kommentierung:

Was muss nach Vertragsende zurückgegeben werden:

„Am Tag der Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug in gereinigtem Zustand mit allen Schlüsseln, Sommerreifen und den vom LG bezogenen Winterrädern sowie allen überlassenen Unterlagen (…) und der gesamten überlassenen Ausstattung vom LN auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG, an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben.

Mit Ablieferung oder Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den LG über.“

Letztlich ist hier festgelegt, dass Sie das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die wesentlichen Unterlagen zurückzugeben haben. Ferner haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug zu dem ausliefernden Händler verbracht wird bzw. an einen von der Leasing benannten Dritten (in der Regel eine Spedition) herauszugeben ist. Auch der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist transparent geregelt.

Welchen Zustand soll der Volvo bzw. Mazda bei der Rückgabe aufweisen:

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der leasingvertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Die Abgrenzung zwischen Beschädigung und Verschleißerscheinungen erfolgt nach dem Schadenskatalog „Transparente Schadensbewertung“.

Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt, und von beiden Leasingvertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet. Eventuelle Abmelde und Transportkosten gehen zu Lasten des LN.

Bel Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten Leasingzeit gilt folgende Regelung: Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß § 20 Ziff. 2 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der LN zum Ausgleich dieses Minderwertes verpflichtet. Eine schadensbedingte Wertminderung bleibt dabei außer Betracht, soweit der

LG hierfür bereits eine angemessene Entschädigung erhalten hat.

Problematisch ist immer in welchem Zustand das Leasingfahrzeug zurückgeben werden darf, so dass keine Nachforderungen entstehen.

Dass das Fahrzeug bei Rückgabe frei von Schäden und betriebs- und verkehrssicher sein soll, dürfte letztlich eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Problematisch wird es jedoch bei den Begriffen:

  • dem Alter und der leasingvertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand,
  • Normale Verschleißspuren

Die Santander Leasing ist in diesem Punkt jedoch wesentlich transparenter als so manch andere große Leasingbanken bzw. herstellergebundene Leasingfirmen. Der Schadenskatalog der Santander ist übersichtlich gestaltet und weist auf die wesentlichen Punkte der Leasingrückgabe hin. Ferner enthält der Santander Schadenskatalog eine realistische Minderwerttabelle was Laufleistung und Alter des Fahrzeugs angeht. Dies ist keine Selbstverständlichkeit.

Trotz alledem bleibt letztlich ein großer Graubereich. Nicht immer bleibt eindeutig, was noch normaler Verschleiß ist. Dieses Problem setzt sich bei der Begutachtung sodann fort.

Wann wird ein Gutachten erstellt und worauf ist zu achten:

„Können sich die Vertragspartner über einen vom LN auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung des LN mit Zustimmung des LG durch ein zusätzliches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigenunternehmens ermittelt. Die Kosten trägt der LN in voller Höhe. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.“

Kommt eine Einigung zwischen den Parteien nicht zustande, so wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Hier sollten Sie von Ihrem vertraglichen Recht Gebrauch machen ein unabhängiges Sachverständigenbüro zu benennen. Hierbei sollten Sie möglichst einen Gutachter oder ein Sachverständigenbüro wählen, welches nicht regelmäßig für Leasinggesellschaften tätig ist.

Sie sollten hierbei auch darauf achten, dass die konkrete Fragestellung an den Gutachter vorab feststeht. Eine solche konkrete Fragestellung wäre z.B.:

„Sind am Leasingahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

 

Top 10 Minderwerte bei Volvo - Mazda

Bei Volvo und Mazda Fahrzeugen stellt die Santander Leasing bei der Rückgabe der Fahrzeuge besonders häufig folgende Minderwerte in Rechnung:

  • Minderwert bei überzogenem Kundendienst
  • Kratzer Verschrammungen an lackierten Felgen (meist anteiliger Minderwert)
  • Beschädigungen (auch leichte) an Reifen
  • Verkratzungen (auch leichte) im Bereich der Verglasung (Windschutzscheibe, Heckscheibe, u.a.), wobei in der Regel der Austausch der Scheiben angesetzt wird
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Bereich der Front- und Heckschürze, wobei in der Regel die Kosten für eine Lackierung angesetzt wird
  • Beschädigungen im Innenraum
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Lack
  • Dellen (auch kleine) im Karosseriebereich, häufig in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Leichte Kratzer im Lack, häufig auch in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Verschmutzungen im Innenraum

Sollten Sie dennoch vor, bei und / oder nach Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges Probleme mit der Rückgabe oder der Abrechnung der Leasinggesellschaft haben so können Sie sich gerne an mich wenden.