Tesla Leasing Rückgabe

unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen von Tesla abwehren!

Das Leasing von Tesla Fahrzeugen für Verbraucher wird in Deutschland über die Tesla Financial Services GmbH Blumenstr. 17, 80331 München angeboten.

Die gewerblichen Leasingangebote für Tesla Fahrzeuge werden unter anderem durch die Santander Consumer Leasing GmbH angeboten.

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Welche Besonderheiten sind bei der Rückgabe eines Tesla / Santander Leasingfahrzeugs zu beachten?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tesla Financial Services GmbH bzw. der Santander Consumer Leasing GmbH ist grundsätzlich geregelt, in welchem Zustand Sie das Leasingfahrzeug nach Vertragsende zurückgeben müssen.

Diese in den AGB festgehaltenen Regelungen bilden sodann die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der Minderwerte / Schäden seitens der Leasinggesellschaft bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

Was muss nach Vertragsende zurückgegeben werden:

Das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die wesentlichen Unterlagen müssen nach Vertragsende zurückzugeben werden. Fehlen Teile oder Unterlagen, so haben Sie diese zu ersetzen und eventuelle Mehrkosten (z.B. die Neucodierung der Schließanlage) zu bezahlen.

Welchen Zustand soll das Fahrzeug bei der Rückgabe aufweisen:

Wesentlich schwieriger ist die Einordnung Ihrer Pflichten was den Zustand des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe angeht.

Dass das Fahrzeug bei Rückgabe frei von Schäden und betriebs- und verkehrssicher sein soll, dürfte letztlich eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Problematisch wird es jedoch bei den Begriffen:

  • dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand

  • Normale Verschleißspuren

Die Abgrenzung dieser verklausulierten Begriffe machen den Großteil der Leasing Rückgabefälle in meiner täglichen Anwaltspraxis aus, da dies nicht eindeutig definiert ist. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich unübersichtlich. Eine gesetzliche Regelung existiert nicht. Im Wesentlichen werden diese Fälle in der Praxis durch Gutachten gelöst. Hierin liegt aber bereits das nächste Problem verankert. Gutachter & Sachverständige arbeiten ihre Aufträge in der Regel nach den Vorgaben des Auftraggebers ab. Im außergerichtlichen Bereich werden aber nahezu fast alle Gutachten im Auftrag der Leasinggesellschaften bzw. der rücknehmenden Autohäuser erstellt. In vielen Fällen führt dies zu hohen Nachforderungen.

Wann wird ein Gutachten erstellt und worauf ist zu achten:

Können sich die Parteien sodann nicht einigen, so wird von der Tesla Financial Services GmbH bzw. der Santander Consumer Leasing GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Sie sollten hierbei auch darauf achten, dass die konkrete Fragestellung an den Gutachter vorab feststeht. Eine solche konkrete Fragestellung wäre z.B.:

„Sind am Leasingahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

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