Was ist vor Vertragsabschluss eines KM Leasingvertrages zu beachten?Teilamortisierung / Restwert / Andienungsrecht

Verträge sind bindend!

Bevor man einen Leasingvertrag unterzeichnet sollte man sich eine grundlegende Frage stellen: Brauche ich das Fahrzeug wirklich über die ganze Laufzeit und kann ich über die gesamte Laufzeit alle Verpflichtungen erfüllen, die damit einhergehen?

Oft werde ich in meiner anwaltlichen Praxis gefragt, ob man das Leasingfahrzeug früher zurückgeben kann oder ob man den Vertrag einfach kündigen kann. Und die Antwort hierauf ist NEIN. Der Leasinggeber berechnet die Konditionen des Leasingvertrages in der Regel – sehr vereinfacht dargestellt – nach den folgenden Kriterien:

  • Anschaffungspreis des Fahrzeugs zzgl. Zubehör & Nebenkosten
  • Dauer des Leasingvertrags
  • angegebene Kilometerleistung während der Nutzungszeit

Ändert sich die Laufzeit des Vertrages, so ändert sich auch die gesamte Kalkulationsbasis. Dies würde unweigerlich dazu führen, dass sich der geschlossene Vertrag ändert und dies ist bei einem Kilometer Leasingvertrag so schlicht nicht vorgesehen.

Sie sollten sich daher vor Vertragsschluss genau überlegen ob das Leasingfahrzeug und die vereinbarten Bedingungen für Sie die richtigen sind. Nachträglich ändern lassen sich diese in der Regel kaum.

Die Verpflichtung die ich bei einem Kilometer Leasingvertrag eingehe ist doch nur die Zahlung der Leasingrate oder?

Auch hier ein klares NEIN!

Den Leasingnehmer treffen eine Reihe von Pflichten während des Leasingvertrages. Näheres können Sie hier nachlesen.

Sie sollten sich daher vor Abschluss des Leasingvertrages genau bewusst sein welche Kosten auf Sie zukommen. Verlassen Sie sich hierbei nicht bedingungslos auf die Aussagen eines Verkäufers oder eines Internetportals. Ein Taschenrechner ist hier Ihr bester Freund. Nehmen Sie sich vor Vertragsabschluss die Zeit und rechnen Sie in Ruhe alle Kosten durch. Berücksichten Sie hierbei unter Anderem:

  • Leasingraten
  • Sonderzahlung
  • Überführungskosten
  • Kosten für Winterreifen
  • Steuern
  • Versicherung
  • Betriebsstoffe
  • anfallende Verschleißreparaturen (Austausch verschlissener Bremsbeläge / Reifen)
  • Reparatur von Beschädigungen
  • Behebung von Mängeln des Fahrzeugs, insbesondere die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche
  • Kosten für eine Rechtsschutzversicherung

 

Lieferzeit / BAFA Förderungen & THG Quote

Oft werden Leasingfahrzeuge zu günstigen Konditionen angeboten. Bei genauerem Hinsehen werden Sie jedoch bemerken, dass bei diesen Angeboten Sonderzahlungen vorgesehen sind.

Diese Sonderzahlungen werden sodann dergestalt „schöngerechnet“, dass Sie diese ja wiederbekommen durch den Staat z.B. durch Einreichen der Fördermaßnahme bei der BAFA oder durch den Verkauf der THG Quote.

Wichtig hierbei ist aber zu wissen: Sie sind als Leasingnehmer verpflichtet die Sonderzahlung zu leisten. Ob Sie die Sonderzahlung sodann von anderer Stelle wieder erstattet bekommen ist alleine Ihr Risiko.

Sie sollten also genau darauf achten, dass die Angebote realistisch sind. Denn nur dann können Sie Angebote auch vergleichen. Insbesondere sollten Sie hierbei auf die Lieferzeit des Fahrzeugs achten. In der Regel wird Ihnen der Händler lediglich den unverbindlichen Liefertermin mitteilen. Und dieser ist sodann auch – Überraschung – grundsätzlich unverbindlich. Finanziell relevant werden solche Kleinigkeiten sodann schnell, wenn eine staatliche Fördermaßnahme an zeitliche Ziele geknüpft ist. Die beste BAFA Förderung für das Jahr 2022 nützt Ihnen gar nichts, wenn das Fahrzeug erst 2023 geliefert wird. Wenn diese im Jahr 2023 sodann weniger ist oder ganz wegfällt, wird Ihr Leasingschnäppchen schnell zu teuren Kostenfalle.

Wie finde ich ein passendes Leasingangebot für mich?

Neben dem Gang zum Autohaus gibt es heutzutage auch andere Wege sich über Leasingangebote zu informieren. In den letzten Jahren haben sich eine ganze Reihe von Internetplattformen entwickelt welche Leasingangebote / Autoabos anbieten oder vergleichen. Hier ein kurzer unverbindlicher Überblick:

www.goleasy.de

www.leasingtime.de

www.null-leasing.de

www.leasingmarkt.de

www.finn.de

www.hey.car

www.vivelacar.com

www.carwow.de

www.getyourdrive.com

www.leasinglama.de

www.shell-recharge-autoabo.de

Über diese Plattformen können Sie sich einen guten Überblick bezüglich der aktuellen Angebote verschaffen. Eines sollte Ihnen aber klar sein: Je anonymer das Geschäft umso schwieriger wird es, wenn Probleme auftauchen. Den Gang zu Ihrem lokalen Autohaus sollten Sie daher immer in Betracht ziehen. Ein Ansprechpartner eines seriösen Autohauses vor Ort kann so manches Problem aus der Welt schaffen. Ausschließlich auf die Höhe der Leasingrate zu achten kann sich im Nachhinein als nachteilhaft herausstellen und in der Regel bieten die lokalen Anbieter die gleichen Konditionen wie die Internetplattformen.

Welchen Vertragstyp soll ich wählen ?

Teilamortisierungsvertrag:

Teilamortisationsverträge sind geregelt im Teilamortisations-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 1975. Hierbei decken die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjekts sowie der Nebenkosten.

Vollarmortisierungavertrag:

Vollamortisationsverträgen sind geregelt im Mobilien-Leasing-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 1971 (VA-Erlass). Hierbei decken allein die vom Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Leasingraten mindestens die gesamten Anschaffungskosten des Kfz sowie sämtliche Nebenkosten. EIn Erwerbsrecht des Leasingnehmers nach Vertragsende ist – aus steuerlichen Gründen – in der Regel nicht vorgesehen.

Fazit:

Der Abschluss eines Vollamortisierungsvertrages ohne Kaufoption über ein Kfz ist für den Leasingnehmer in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll, da nachdem der Leasingnehmer die vollen Anschaffungskosten sowie sämtliche Nebenkosten des Leasinggebers durch seine Leasingzahlungen abgedeckt hat, muss er das Fahrzeug bei Vertragsende an den Leasinggeber zurückgeben.

Teilamortisierugsvertrag welche Vertragstypen gibt es? Restwert / Andienungsrecht

Restwertvertrag:

Beim Restwertvertrag gibt der Leasinggeber zu Vertragsbeginn den voraussichtlichen Wert des Autos am Vertragsende vor. Auf dieser Berechnung basieren sodann die monatlichen Leasingraten. Grundsätzlich gilt hierbei: Je höher der angesetzte Restwert, desto niedriger die Leasingraten. Am Vertragsende vergleicht die Leasinggesellschaft den kalkulierten Wert mit dem tatsächlichen Zeitwert des Fahrzeugs. Liegt der Verkaufserlös über dem kalkulierten Restwert, bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75 Prozent des Mehrerlöses.

Achtung: Ist das Fahrzeug weniger wert, haftet der Leasingnehmer für die Differenz.

Achtung: Die Höhe des vereinbarten Restwerts sollte – zur Vermeidung hoher Nachzahlungen – daher auf realistischen Marktpreisen basieren. Ferner ist zu beachten, dass hierbei oft Händlereinkaufspreise zu Grunde gelegt werden. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn der Restwertvertrag mit einem Andienungsrecht gekoppelt wird. Die Leasinggesellschaft kann nach Ablauf des Leasingvertrages verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto zu dem bei Vertragsbeginn festgelegten Restwert erwerben muss.

Im Detail bedeutet dies, dass das Andienungsrecht das Recht des Leasinggebers ist, dem Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit zum Kauf anzubieten.  Da der Leasingnehmer bei einem Teilamortisationsverträgen mit seinen Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingfahrzeugs zahlt. In vielen Restwertverträgen ist daher ein Andienungsrecht vereinbart:

Der Leasingnehmer ist bei Ausübung des Andienungsrechtes verpflichtet, das Leasingfahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen, ohne dass er seinerseits einen Anspruch darauf hat, den Gegenstand zu erwerben.

Klarstellend:

Ein Andienungsrecht bedeutet nicht, dass der Leasingnehmer ein Recht darauf hat das Fahrzeug zu erwerben. Oft gehen Leasingnehmer davon aus, dass sie das Fahrzeug mit Ablauf des Vertrages – zu dem Restwert – erwerben können. Hierfür müsste eine Kaufoption / Kaufrecht zu Gunsten des Leasingnehmers im Leasingvertrag aufgenommen werden. Dies ist in der Regel nie der Fall.

Kilometervertrag:

Dagegen sind Kilometerverträge risikoärmer für den Leasingnehemer. Kalkulationsbasis sind hier Vertragsdauer und Laufleistung – also beispielsweise 30.000 km in 2 Jahren. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug einfach zurückgegeben.

Eventuelle Mehrkilometer oder Minderkilopmeter werden sodann entsprechend verrechnet. Für Details klicken Sie bitte hier!

Problempunkt bei Kilometerverträgen ist oft der Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe. Für Details klicken Sie biite hier!

Fazit: Von Restwertverträgen würde ich grundsätzlich abraten. Kilometerverträge sind in der Regel wesentlich transparenter und weniger risikoreich für den Leasingnehmer.