Versicherung bei Leasingfahrzeugen

Vollkasko & Versicherung

Benötigt man eine Vollkaskoversicherung bei einem Leasingfahrzeug und wie versichert man das Leasingfahrzeug richtig?​

Neben der Pflicht zum Abschluß einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung ist nahezu jeder Leasingnehmer im Rahmen des Leasingvertrags zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtet. Folglich muss der Leasingnehmer den gesamten Zeitraum des Leasingvertrags mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.

Im Gegensatz zum Autokauf gehört das Leasingfahrzeug nicht Ihnen, sondern einem Dritten, nämlich der Leasinggesellschaft. Während der Leasingzeit ist aber der Leasingnehmer für den Zustand des Leasingfahrzeugs verantwortlich. D.h. im Falle eines Verkehrsunfalls mit Totalschaden oder einem Diebstahl des Leasingfahrzeugs haftet der Leasingnehmer hierfür.

Um für solche Fälle abgesichert zu sein reicht eine bloße Vollkaskoversicherung unter Umständen nicht aus.

Sinnvoll ist eine Vollkaskoversicherung mit entsprechendem Leistungsumfang, eine GAP Versicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung.

Vollkaskoversicherung

Was ist eine Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am Auto. Man unter­scheidet zwischen Vollkasko und Teilkasko.

Die Teilkasko übernimmt die Kosten, wenn Ihr Auto durch äußere Einflüsse beschädigt, zerstört oder entwendet wurde (Ausnahme: Vandalismus). Die Vollkasko zahlt Schäden, die der Halter selbst verursacht hat.

Welche Zusatzbausteine sind bei der Vollkasko sinnvoll?

1. Ausschluss der Einrede der "groben Fahrlässigkeit"

  • bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Versicherung weigern den Schaden am Leasingfahrzeug zu zahlen
  • als Leasingnehmer laufen Sie Gefahr ganz oder teilweise auf den Kosten des Schadens sitzenzubleiben

Schließen Sie deshalb eine Vollkaskoversicherung ab, die auch grobe Fahrlässigkeit absichert.

2. Werkstattbindung

Eine Vollkaskoversicherung mit Werkstattbindung bietet dem Versicherten besonders günstige Konditionen, wenn er im Gegenzug Reparaturen nur in den Partnerwerkstätten des Versicherers durchführen lässt. Für Leasingfahrzeuge ist eine solche Klausel nicht anzuraten.

Denn Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber und dieser kann Vorgaben zu den Werkstätten machen, in denen der Wagen repariert werden soll. Damit möchten Leasinggeber sicherstellen, dass die Reparatur qualitativ hochwertig ausgeführt wird und bei Wiederveräußerung des Leasingfahrzeugs keine Wertminderung eintritt.

Spätestens bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs kann eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparatur zu Problemen führen bzw. Kosten erzeugen welche vom Leasingnehmer zu tragen sind.

3. Erstattung Neupreis

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzklausel der Vollkaskoversicherung. Für eine bestimmte Zeit – mindestens sechs Monate – zahlt Ihnen der Versicherer im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis des Wagens. Die Länge der Frist hängt von der Tarifvariante ab.

  • normalerweise ersetzt die Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert; dabei berücksichtigt die Versicherung Abnutzung, Alter und Gebrauch des Autos
  • ein Neuwagen verliert in den ersten Monaten erheblich an Wert. Es ist daher ratsam den Neuwert zu versichern und die Kaskoversicherung in dieser Zeit im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens den Neu- oder Kaufpreis des Autos ersetzt

Manche Versicherer begrenzen die Neupreisentschädigung in bestimmten Fällen:

  • Leasingnehmer ist nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs; Tageszulassungen und Vorführwagen und / oder Fahrzeuge mit anderen Vorbesitzern fallen daher bei vielen Versicherern aus dem Versicherungsumfang heraus. Achten Sie hierauf!

GAP Versicherung

Was ist eine GAP Versicherung?

Eine GAP Versicherung (gap = engl. für „Lücke“) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste Fahrzeuge.

Diese schließt bei einem Totalschaden oder einem Autodiebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert – also dem Wert des Fahrzeugs, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Kraftfahrzeugs am Schadentag anfällt – und den noch anfallenden Restbeträgen aus dem Leasingvertrag.

Vereinfacht gesagt bietet eine GAP Versicherung im Rahmen des Leasings von Fahrzeugen Versicherungsschutz für folgenden Sonderfall an:

  1. Das geleaste Fahrzeug kommt abhanden
  2. oder erleidet einen Totalschaden

und zwischen dem Abrechnungswert des Leasingvertrages und dem durch einen Gutachter festgestellten Wert - oder der Voll-/Teilkaskoentschädigung, beziehungsweise der Entschädigung der Haftpflichtversicherung eines Dritten oder Kaskoversicherung, verbleibt eine finanzielle Lücke (engl. GAP).

Über den Versicherungsschutz soll diese Lücke geschlossen werden.

Nicht immer ist eine GAP Versicherung bereits im Leasingvertrag enthalten. Sodann kann der Differenzschutz zu der Vollkaskoversicherung hinzugebucht werden.

Warum eine GAP Versicherung trotz Neupreisversicherung?

Diese GAP-Deckung greift auch dann ein, wenn die Neuwertentschädigung nicht mehr zahlt, z.B.:

  • weil das Fahrzeug bereits länger geleast ist als die Deckungsdauer der Neuwertversicherung
  • wenn die vereinbarte Leasingsumme über dem Neupreis liegt
  • die Neuwertversicherung nicht greift, da der Leasingnehmer nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs ist

Weshalb ist es ratsam eine GAP Versicherung für Leasingfahrzeuge abzuschließen?

Kann das Leasingfahrzeug nach einem Unfall nicht mehr repariert werden, da die Kosten weitaus höher ausfallen als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs oder wird das Leasingfahrzeug gestohlen, so muss der Leasingnehmer den Leasinggeber finanziell entschädigen. Denn die Vollkaskoversicherung deckt in solchen Fällen nur einen Teil der Kosten, dies ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Für den Rest muss der Leasingnehmer selbst aufkommen.

Was genau bewirkt die GAP Versicherung?

Haben Sie eine GAP Versicherung abgeschlossen, so wird der Differenzbetrag (also die Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Restbeträgen aus dem Leasingvertrag ersetzt.

Vor allem Neufahrzeuge verlieren in den ersten Jahren nach Zulassung erheblich an Wert.

Gerade bei teuren Leasingfahrzeugen oder bei Leasingfahrzeugen die mit hohen Rabatten angeboten werden ist dies wichtig, da der Wiederbeschaffungswert sodann in der Regel erheblich schneller sinkt als die noch offenen Verbindlichkeiten aus dem Leasingvertrag.

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall mit Totalschaden und Ihre Vollkaskoversicherung erstattet Ihnen den Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs. Für den Wiederbeschaffungswert ist der geschätzte Fahrzeugwert am Tag des Schadenseintritts entscheidend.

Beträgt dieser Wiederbeschaffungswert z.B. 20.000 € und die Summe der noch zu leistenden Leasingraten noch 25.000 Euro, so entsteht eine Differenz von 5.000 €.

War eine GAP Versicherung abgeschlossen, so ist dieser Betrag abgesichert. War keine GAP Versicherung abgeschlossen, so sind Sie selbst verpflichtet, die Restforderung aus dem Leasingvertrag zu begleichen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist bei einem Leasingvertrag so hilfreich wie auch notwendig. Warum?:

  • Wenn das Leasingfahrzeug Mängel hat, können Sie bzw. müssen Sie als Leasingnehmer Ansprüche gegenüber dem Händler / Verkäufer des Leasingfahrzeugs geltend machen. Einen direkten Anspruch gegenüber dem Leasinggeber haben Sie nicht, da der Leasinggeber die Sachmängelrechte in der Regel an den Leasingnehmer abtritt. Dies machen die Leasinggeber aber nicht aus reiner Nächstenliebe. Im Ergebnis trägt sodann der Leasingnehmer das Prozessrisiko. Sie sind also verpflichtet die Sachmängelrechte im Namen der Leasinggesellschaft geltend zu machen. Auch vor Gericht! Und dies kann teuer werden. Deshalb sollten der Leasingnehmer hierfür eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorhalten. Auch die sodann folgende Abrechnung mit der Leasinggesellschaft endet oft in kostenintensiven Streitigkeiten.
  • Wenn Sie einen Verkehrsunfall erleiden, so kommt es häufig zu einem Gerichtsprozess. Auch hierfür fallen nicht unerhebliche Kosten an; insbesondere wenn Gutachten erstellt werden müssen. Mit einer Absicherung der Prozesskosten klagt es sich schlicht enspannter, da man nicht Gefahr läuft auch noch für die Kosten haften zu müssen.
  • Ferner kann es auch im Verhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kommen. Dies ist besondere häufig der Fall bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit.

Ein Leasingvertrag ist ein komplexes rechtliches Konstrukt. Und gerade diese Komplexität führt zu vielen Streitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung mag zwar Geld kosten. Wenn es aber bei einem Leasingvertrag darauf ankommt, ist es besser Sie sind versichert.

Restschuldversicherung

Oftmals wird in Verbindung mit einem Auto Leasingvertrag auch gleich eine Restschuldversicherung angeboten. In der Theorie sollte die sog. "Restschuldversicherung" zahlen, bei Arbeitslosigkeit / längerer Krankheit oder bei Todesfall des Leasingnehmers. In der Praxis sind solche Versicherungen aber meist überteuert und beinhalten viele Leistungsausschlüsse. Hier sollten Sie genau abwägen, ob sich eine Restschuldversicherung für Sie lohnt.

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