Leasing Rückgabe - km Vertrag

unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen abwehren!

THEMENÜBERSICHT

Ablauf einer Leasing Rückgabe

Wie läuft die Fahrzeug – Rückgabe bei einem KM Leasingvertrag ab und was sollten Sie beachten?

Nach Ablauf der Leasingzeit geben Sie das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zurück. In dieser Phase werden Sie häufig mit unberechtigten Forderungen und Nachzahlungen konfrontiert. Hierbei werden in der Regel Schäden und Minderwerte abgerechnet, in Wahrheit so nicht existieren oder überhöht sind. Diese gilt es abzuwehren.
Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen was Sie als Leasingnehmer solche Probleme vermeiden können und wie Sie gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.

Der Ablauf der Rückgabe des Leasingfahrzeugs ist eigentlich im Leasingvertrag geregelt. Diese Regelungen lauten z.B. wie folgt:

„Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechendem Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- & betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Entspricht das Fahrzeug bei Rückgabe nicht dem Zustand (s.o.) und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich dieses Minderwerts verpflichtet.

Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung des Leasinggebers mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt.

Zur Zustimmung setzt der Leasinggeber eine angemessene Frist. Der vom Leasinggeber vorgeschlagene Sachverständige wird beauftragt, sofern fristgerecht kein Gegenvorschlag eingeht. Die Kosten tragen die Vertragsparteien jeweils zur Hälfte. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.“

Sichtweise des Leasinggebers:

Sie machen einen Termin zur Rückgabe bei Ihrem Autohändler aus und dort wird – während Sie einen Kaffee genießen – das Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder einem Mitarbeiter des Autohauses bewertet. Aufgrund welcher Kriterien die Bewertung vorgenommen wird, teilt man Ihnen nicht mit. Sodann bekommen Sie einen „Zustandsbericht“ / ein „Rücknahmeprotokoll“ und werden aufgefordert die Fahrzeugschäden bzw. außergewöhnliche Nutzung wie im Zustandsbericht festgehalten zu akzeptieren und die Kosten (meist in unangenehmer Höhe) zu übernehmen. Sie ärgern sich über die hohen Kosten und unterschreiben.

Wie Sie die Rückgabe organisieren sollten um hohe Kosten zu vermeiden:

  1. Frühzeitig handeln!

Frühzeitig vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs sollten Sie sich mit dem Zustand Ihres Leasingfahrzeugs beschäftigen:

Sie sollten sicherstellen, dass sämtliches mitgeleastes Zubehör (z.B. Schlüssel, Papiere, Originalfelgen und Serviceunterlagen) vollständig vorhanden ist und sich bei der Rückgabe im Fahrzeug befindet. Sie sollten sich selbst ein objektives Bild von „Ihrem“ Leasingfahrzeug machen.

Grundsätzlich kann hierzu – zur Orientierung – ein neutraler Bewertungskatalog (z.B. Fair Return für PKW von der DEKRA) hinzugezogen werden. Nicht reparierte Unfallschäden oder offensichtliche Mängel / Schäden an dem Fahrzeug sollten Sie vor der Rückgabe unbedingt in Ordnung bringen lassen.

Wichtig:

Prüfen Sie, ob in Bezug auf die Mängel Ansprüche aus Ihrer

  • Fahrzeuggewährleistung
  • Garantie
  • Kulanz
  • Teilkaskoversicheurng
  • Vollkaskoversicherung

geltend machen können. Wenn der Fahrzeugservice im Leasingvertrag mitabgeschlossen ist, so lassen Sie diese innerhalb der vereinbarten Vertragszeit durchführen.

  1. Wenn Sie sich unsicher sind ob sich das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand befindet, so haben Sie noch folgende Optionen: 
  • Einige Autohäuser bieten Ihnen eine Vorprüfung des Fahrzeugs an, so dass Sie zumindest abschätzen können welche Mängel Sie vor der Rückgabe beheben lassen sollten. Anhand dieser Einschätzung können Sie das Fahrzeug vor Rückgabe entsprechend herrichten lassen. (bitte beachten: für die Leasinggesellschaften sind solche Vor-Checks in aller Regel nicht verbindlich!)
  • Um auf Nummer sicher zu gehen können Sie das Fahrzeug auch durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl entsprechend begutachten lassen. Hierdurch erhalten Sie eine neutrale Bewertung des Fahrzeugs. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich je nach Aufwand auf ca. 100 – 300 EUR. Sie sollten den Gutachter darauf hinweisen, dass das Gutachten zur Rückgabe des Leasingfahrzeugs benötigt wird und diesem auch eine konkrete Fragestellung an die Hand geben, wie z.B.:

„Sind am geleasten Fahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

  1. Tag der Rückgabe

Nachdem Sie obig beschriebene Punkte beachtet haben, geben Sie das Fahrzeug – am besten persönlich – zum vereinbarten Termin ab. Hierbei sollten Sie sich durch einen Zeugen begleiten lassen. Auch an der Erstellung des Zustandsberichts sollte Sie am besten mit dem Zeugen teilnehmen. Gehen Sie die beanstandeten Punkte mit dem Prüfer durch. Fertigen Sie selbst Foto- & Videomaterial an.

Achtung:

  • Archivieren Sie das Foto- & Videomaterial für spätere Beweiszwecke

Der Leasinggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein über die normale Abnutzung hinausgehender Schaden vorliegt. Den Darlegungen muss sich entnehmen lassen, welchen vertragsgemäßen Sollzustand das Fahrzeug am regulären Vertragsende habe aufweisen sollen, und dass die für die Wertminderung in Ansatz gebrachten Mängel nicht auf normalem Verschleiß, sondern übermäßiger Abnutzung beruhen.

Wichtig:

  • Sie sind nicht verpflichtet den Zustandsbericht / das Gutachten zu unterzeichnen!
  • Vor Ort sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis oder sonstige Zugeständnisse, dass Sie mit den ermittelten Minderwerten / Schäden einverstanden sind, erteilen! Auch hierzu sind Sie nicht verpflichtet!
  • Lassen Sie sich den vollständigen Zustandsbericht inkl. Farbfotos aushändigen!
  • Ferner sollten Sie noch klären, wer und wann das Leasingfahrzeug abgemeldet wird!
  1. Nach der Rückgabe

Nun können Sie den Zustandsbericht / das Gutachten in aller Ruhe und ohne Druck prüfen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass dort Fehler enthalten sind oder unberechtigt Forderungen erhoben werden, so können Sie dies monieren und nachverhandeln oder die Forderungen als unberechtigt zurückweisen.

Wichtig:

Sollten Ihnen das Gutachten nicht oder nicht in ausreichender Qualität zur Verfügung gestellt werden, so monieren Sie dies bitte umgehend gegenüber der Leasinggesellschaft.

Sie können nicht prüfen was Sie nicht in Händen haben!

  1. Nichteinigung

Wenn Sie mit den Nachforderungen durch den Leasinggeber nicht einverstanden sind, so wird der Leasinggeber in der Regel eine nochmalige Begutachtung des Fahrzeugs vornehmen lassen. Hierbei sollten Sie unbedingt auf einen neutralen Gurtachter bestehen. Am besten schlagen Sie der Leasinggesellschaft selbst einen Gutachter vor.

Wichtig: 

  • Verpassen Sie diese Chance nicht!
  • Hier haben Sie noch die Möglichkeit auf eine neutrale Begutachtung!
  • Schlagen Sie einen Gutachter vor der unabhängig von Ihrem Autohaus und dem Leasinggeber ist!
  • Beachten Sie die Fristen und reichen Sie den Gutachtervorschlag schriftlich bei der Leasinggesellschaft und dem Autohaus ein!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie den Zugang der schriftlichen Vorschläge auch beweisen können!

Sollten Sie dennoch vor, bei und / oder nach Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges Probleme mit der Rückgabe oder der Abrechnung der Leasinggesellschaft haben so können Sie sich gerne an mich wenden. So können Sie unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen bei Ihrem km Leasing Vertrag durch meine anwaltliche Hilfe bei Leasingrückgaben abwehren!

Wie sollte ein ordentliches Leasingrückgabe - Gutachten aussehen?

Das bei der Leasingrückgabe erstellte Gutachten sollte sich mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

  • den vertraglichen Vereinbarungen
  • den Verwendungszweck des Leasingfahrzeugs (ein Oberklassefahrzeug unterliegt anderen Rückgabekriterien wie ein Pick-UP)
  • es sind die Mängel an dem Fahrzeug herauszuarbeiten und festzustellen;
  • hiervon sind die gewöhnlichen Gebrauchs- und Verschleißspuren abzugrenzen
  • die Unterscheidungen müssen sich transparent aus dem Gutachten ergeben

Indizien für eine Fehlerhaftigkeit des Gutachtens liegen vor, wenn

  • der Minderwert nicht im Zusammenhang mit einer Gesamtschau ermittelt wird und lediglich einzelne Schadensposten addiert werden
  • Kleinschäden berechnet werden, welche sich bei objektiver Betrachtung als Gebrauchsspuren erweisen

Sie sollten daher darauf bestehen, dass die konkrete Fragestellung an den Gutachter vorab feststeht. Eine solche konkrete Fragestellung wäre z.B.:

„Sind am Leasingfahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

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Leasing-Rückgabe: Für welche Schäden müssen Sie tatsächlich zahlen?

Die Leasinggesellschaft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, dass Sie das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben. Vertragliche Grundlagen hierzu sehen in der Regel so aus:

„Bei Rücknahme muss das Leasingobjekt in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechendem Erhaltungszustand, frei von Beschädigungen sowie betriebs- & verkehrssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Entspricht das Leasingobjekt bei Rücknahme nicht dem Zustand (s.o.) und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich dieses Minderwertes verpflichtet.“

Folglich schulden Sie keinen Schadensersatz im eigentlichen Sinne, sondern die Vertragserfüllung. Diese spiegelt sich sodann in dem ermittelten Minderwert wider.

Als Leasingnehmer sollten Sie hierbei beachten: Das Leasingobjekt muss bei der Rückgabe nicht wie im Neuzustand sein. Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißspuren muss der Leasingnehmer nicht bezahlen.

Wenn Beschädigungen über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinausgehen, so muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwerte zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB). Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist der der Fahrleistung und dem Alter entsprechende Zustand.

Sind kleine Kratzer und Beulen normale Gebrauchsspuren?

Es kommt darauf an! Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel kleine Schrammen  oder kleine Steinschlagspuren und Kratzer im Lack nahe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe. Auch durch die normale Benutzung von Waschanlagen können Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden.

  • Leichte Schrammen, Kratzer und Beulen gehören im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung und stellen keinen Schaden des Leasinggebers dar. 
  • Kratzer am Dach und an den Hauben, leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten sind typische Gebrauchsspuren für ein in dichtem Verkehr und bei knappem Verkehrsraum genutztes Fahrzeug. 
  • Lackschäden an einem vier Jahre alten Pkw gehören zum normalen Verschleiß. Sie sind optische Schäden, die im Handelsverkehr mit gebrauchten Fahrzeugen nach allgemeiner Kenntnis regelmäßig hingenommen werden; dies gilt aber nicht für Mängel der Türdichtung, Schäden an der Türverkleidung und des Nebelscheinwerfers.
  • Oberflächliche Lack- und Blechschäden, die bereits aufgrund geringer Berührung eintreten können, sind keine übervertragliche Nutzung eines Pkw. 

Schadenkatalog (Checkliste) für die Leasingrückgabe

Die vertraglichen Grundlagen in Bezug auf die Rückgabe von Leasingfahrzeugen sind je nach Leasinggesellschaft unterschiedlich. Entsprechend unübersichtlich ist auch die Rechtsprechung. Auch die Schadensgutachter greifen daher in der Regel auf Schadenskataloge zurück. Dies macht aber nur Sinn, wenn der Schadenskatalog entsprechend neutral erstellt ist.  Anbei erhalten Sie einen von meiner Kanzlei ausgearbeiteten Schadenskatalog. Dieser dient zur Orientierung und ist nicht abschließend; wird aber stetig weiterentwickelt.

LACKIERUNG
leicht polierbare Oberflächenkratzer / leichte Lackabschürfungen z. B. an den Türkanten / leichte Steinschläge an der Fahrzeugfront (nicht bis auf Grundierung durchgehend) / leichte Umweltschäden, wenn noch polierbar / leichte Spuren, wie sie z. B. von Waschanlagen / leichte Lackkratzer im Bereich der Ladekante am Heckstoßfänger, wie sie bei normalem EIn- & Auslag´den entstehen
AKZEPTIERT
WARTUNG & HU
Wartungen, die noch nicht fällig sind / Zahnriemenwechsel, die in Kürze fällig werden / Hauptuntersuchung, die noch nicht fällig wird / vollst. & lückenloser Nachweis der Wartungs- & Servicearbeiten / Verschleiß der bei der HU als in Ordnung befunden wird
AKZEPTIERT
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LACKIERUNG
nicht auspolierbare Kratzer (mit Fingernagel deutlich spürbar) / Verschrammungen mit starkem Lackabrieb / nicht entfernte Werbefolien oder Rückstände von solchen / starke Umweltschäden, soweit Lackierung erforderlich / stärkere Steinschläge (bis auf Grundierung) / starke Lackabplatzer / Roststellen / Farbtonabweichungen, z. B. bei fehlerhaften Nachlackierungen / unsachgemäße Reparaturlackierungen
NICHT AKZEPTIERT
WARTUNG & HU
Wartungen die bei Rückgabe fällig sind / jegliche Fehlermeldung der Bordelektronik / überfällige Zahnriemenwechsel / überfällige Hauptuntersuchung
NICHT AKZEPTIERT
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