Land Rover Jaguar Leasing Rückgabe - Besser mit Anwalt!

Unberechtigte Forderungen und Nachzahlungen der Leasinggesellschaft abwehren!

Das Neuwagen Leasinggeschäft der Marken Land Rover & Jaguar wird in der Regel über Zweigniederlassungen der FCA Bank Deutschland GmbH abgewickelt. Die jeweiligen Niederlassungen sowie die FCA Bank Deutschland GmbH sind daher auch der relevante Ansprechpartner für die Rückgabe der Leasingfahrzeuge nach Vertragsende. In der Regel übernehmen die ausliefernden Händler die Abwicklung vor Ort. Als spezialisierter Anwalt für Leasingrecht unterstütze ich Sie gerne bei Ihrer Leasingrückgabe.

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Welche Besonderheiten sind bei der Rückgabe eines Land Rover / Jaguar Fahrzeugs zu beachten?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Leasingvertrages ist grundsätzlich geregelt, in welchem Zustand Sie Ihren Land Rover oder Jaguar nach Vertragsende zurückgeben müssen.

Diese in den AGB festgehaltenen Regelungen bilden sodann die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der Minderwerte / Schäden seitens der FCA Bank Deutschiand GmbH bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

Die Leasingverträge der FCA  Bank  Deutschiand  GmbH enthalten in der Regel bezüglich der Rückgabe des Leasingfahrzeugs folgende Regelungen. Anbei erhalten Sie jeweils eine kurze Kommentierung:

Was muss nach Vertragsende zurückgegeben werden:

1. Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Fahrzeugschein, Kundendienstheft) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich dem ausliefernden Händler zurückzugeben. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen."

Dieser Regelungspunkt ist relativ übersichtlich. Letztlich ist hier definiert, dass Sie das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die wesentlichen Unterlagen zurückzugeben haben. Ferner haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug zu dem ausliefernden Händler verbracht wird. Fehlen Teile oder Unterlagen, so haben Sie diese zu ersetzen und eventuelle Mehrkosten (z.B. die Neucodierung der Schließanlage) zu bezahlen.

Welchen Zustand soll das Fahrzeug bei der Rückgabe aufweisen und warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist!:

„2. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der bei Vertragsschluss vereinbarten Leasingzeit gilt folgende Regelung:

Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.

... Entspricht das Fahrzeug … nicht dem Zustand gem. Ziffer 2 Absatz 1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der LN zum Ausgleich dieses Minderwertes verpflichtet. … “

Wesentlich schwieriger ist die Einordnung Ihrer Pflichten, was den Zustand des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe angeht.

Dass das Fahrzeug bei Rückgabe frei von Schäden und betriebs- und verkehrssicher sein soll, dürfte letztlich eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Problematisch wird es jedoch bei den Begriffen:

  • dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand

  • Normale Verschleißspuren

Die Abgrenzung dieser verklausulierten Begriffe machen den Großteil der Leasing Rückgabefälle in meiner täglichen Anwaltspraxis aus, da dies nicht eindeutig definiert ist. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich unübersichtlich. Eine gesetzliche Regelung existiert nicht. Im Wesentlichen werden diese Fälle in der Praxis durch Gutachten gelöst. Hierin liegt aber bereits das nächste Problem verankert. Gutachter & Sachverständige arbeiten ihre Aufträge in der Regel nach den Vorgaben des Auftraggebers ab. Im außergerichtlichen Bereich werden aber nahezu fast alle Gutachten im Auftrag der Leasinggesellschaften bzw. der rücknehmenden Autohäuser erstellt. In vielen Fällen führt dies zu hohen Nachforderungen.

Wann wird ein Gutachten erstellt und worauf ist zu achten:

„... Können sich die Vertragspartner über einen vom LN auszugleichenden Minderwert oder - bei Retwertverträgen - über den Wert des Fahrzeugs (Händlereinkaufspreis) nicht einigen, werden der Minderwert bzw. Wert des Fahrzeugs auf Veranlassung des LG durch Schätzung eines unabhängigen Sachverständigen oder Sachverständigenunternehmens ermittelt.

Die Kosten trägt der LN. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen."

Können sich die Parteien sodann nicht einigen, so wird von der jeweiligen Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

Sie sollten darauf hinwirken, dass die konkrete Fragestellung an den Gutachter vorab feststeht. Eine solche konkrete Fragestellung wäre z.B.:

„Sind am Leasingahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden oder Wartungs- und Instandsetzungsmängel vorhanden, die über bei einem (Alter des Fahrzeugs einsetzen) Jahre alten Fahrzeug mit einer geplanten Laufleistung von ____ Kilometer zu erwartende Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Verkehrs- oder Betriebssicherheit entfallen lassen? Würde ein Gebrauchtwagenkäufer am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund dieser Mängel einen Kaufpreisnachlass durchsetzen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (netto)?“

Top 10 Minderwerte bei Land Rover & Jaguar Leasing:

Die jeweiligen Zweigniederlassungen der FCA Bank Deutschland GmbH stellen bei der Rückgabe der Fahrzeuge besonders häufig folgende Minderwerte in Rechnung:

  • Kratzer Verschrammungen an lackierten Felgen (meist anteiliger Minderwert)
  • Korrosion bzw. übermäßiger Verschleiß an der Bremsanlage
  • Beschädigungen (auch leichte) an Reifen, wobei in der Regel die Kosten eines Neureifen angesetzt werden
  • Verkratzungen (auch leichte) im Bereich der Verglasung (Windschutzscheibe, Heckscheibe, u.a.), wobei in der Regel der Austausch der Scheiben angesetzt wird
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Bereich der Front- und Heckschürze, wobei in der Regel die Kosten für eine Lackierung angesetzt wird
  • Steinschläge auf der Motorhaube und Frontschürze auch bei teils erheblichen Fahrleistungen über 100.000 km, wobei in der Regel die Kosten für eine Lackierung angesetzt wird
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) im Lack
  • Kratzer & Verschrammungen (auch leichte) am Unterboden (außerhalb des Sichtbereichs)
  • Dellen (auch kleine) im Karosseriebereich, häufig in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Leichte Kratzer im Lack, häufig auch in Verbindung mit Lackierarbeiten
  • Verschmutzungen im Innenraum
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